Mangelnde Wartung und Pflege von Toren kann
zu schweren Unfällen mit Sach- und Personenschaden führen. 

 

  • Unsere Überprüfungen, unter anderem an kraftbetätigten Toren, erfolgen nach den derzeitigen, gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen gemäß BGR 232(bisherige ZH 1/494, DIN EN 12604) und den europäischen DIN- Normen. 

  • Es ist eine mindestens jährliche Sachkundeprüfung für Gewerbetreibende vorgeschrieben. Diese können Fenster, Türen und Tore, wenn die für die Bewegung der Flügel erforderliche Energie teilweise oder vollständig von Kraftmaschinen zugeführt wird, sein.

  • Nach Betriebssicherheitsverordnung §3Abs.3 hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln.

  • Bei diesen Prüfungen sollten sicherheitstechnische Mängel erkannt und abgestellt werden. Sie müssen von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden.

  • Die Durchführung der Prüfung ist in Prüfbüchern/Dateien zu dokumentieren und es sind Prüfplaketten sichtbar nach erfolgter Prüfung anzubringen.

 

 

Informationen

  • Kontaktieren Sie uns für ein persönliches Beratungsgespräch. 

 

 

 


 

 

 

 

 

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